Freiwillige Prüfungen
Rating - die Bonität des Unternehmens auf dem Prüfstand der Banken.
Durch verschärfte Anforderungen bei der Vergabe von Krediten (insbesondere § 18 KWG) hat sich auch der Qualitätsanspruch an den Jahresabschluss deutlich erhöht. Mit Basel II wird sich dieser Trend auch in Zukunft weiter fortsetzen.
Zahlreiche Kreditinstitute fordern ihre Kreditkunden auf, künftig Jahresabschlüsse mit einer besonderen Bescheinigung, z.B. über eingeschränkte oder umfassende Prüfungshandlungen, einzureichen.
Plausibilitätsbeurteilungen gehören zum Alltag der AWT. Profitieren Sie von unserer langjährigen Wirtschaftsprüfungstätigkeit, unserer soliden Erfahrung in zahlreichen Branchen und der daraus gewachsenen hohen Qualität. Mit uns können Sie Ihrer Bank verlässliche Zahlen, die allen Anforderungen gerecht werden, präsentieren.
Vom prüfenden Blick eines Außenstehenden profitieren Sie auf alle Fälle. Auch wenn eine umfängliche Jahresabschlussprüfung gesetzlich oder satzungsmäßig gar nicht vorgeschrieben ist, unterstreicht unser Testat Ihre Glaubwürdigkeit gegenüber Banken und Kapitalgebern. Unsere Hinweise helfen Ihnen, mögliche Schwachstellen im Unternehmen rechtzeitig zu erkennen und auszuräumen.
Unser AWT-Service
- Freiwillige Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen
- Plausibilitätsbeurteilung von Jahresabschlüssen (§ 18 KWG)
- Plausibilitätsbeurteilung mit umfassenden Prüfungshandlungen
- Prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen
- Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsprüfungen