Infos und Checkliste zur Umsatzsteuersenkung ab 01.07.2020
Corona und seine Auswirkungen bringen weiterhin große Veränderungen mit sich. Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass auf dem Steuersektor mit der Umsatzsteuersatzsenkung von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% in der Zeit vom 01.07. bis 31.12.2020 eine solche große Veränderung kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Damit das Gesetz zum 01.07.2020 in Kraft treten kann sind die 2. und 3. Lesung im Bundestag am 28.06.2020, die Zustimmung im Bundesrat am 29.06.2020 und anschließend die Unterzeichnung des Bundespräsidenten vorgesehen. Eine erste Stellungnahme der Finanzbehörden besteht aktuell in Form eines Entwurfsschreibens des Bundesfinanzministeriums mit Stand vom 11.06.2020, welches noch mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt werden muss.
Dies ist ein sehr eng gestrickter Zeitplan für diese weitreichende Gesetzesänderung. Obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, können wir Ihnen nicht raten abzuwarten. Die Umsatzsteuersenkung wird mit großer Wahrscheinlichkeit kommen. Bitte bereiten Sie sich darauf vor. Nachstehend die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte in Kurzform.
- Sorgen Sie dafür, dass die von Ihnen genutzte Fakturasoftware eine Abrechnung mit den Steuersätzen 16% bzw. 5% ab 01.07.2020 ermöglicht und nehmen Sie daher ggf. zeitnah mit Ihrem entsprechenden Anbieter Kontakt auf.
- Für die Anwendung des entsprechenden Steuersatzes ist immer das Datum der Leistungserbringung maßgebend. Auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung und der Bezahlung kommt es nach den uns aktuell vorliegenden Informationen grundstätzlich nicht an.
- Dauerrechnungen bzw. Verträge über Dauerleistungen, in denen die Umsatzsteuer mit 19% bzw. 7% ausgewiesen ist, sind für den Zeitraum von 01.07.2020 bis 31.12.2020 zu ändern.
- Aufgrund der Änderung der Umsatzsteuersätze ändern sich eventuell Zahlungsbeträge für monatlich wiederkehrende Zahlungen (Verringerung des Bruttobetrages). Somit sind ggf. Daueraufträge, etc. ab 01.07.2020 umzustellen.
- Achten Sie bei Eingangsrechnungen ab Juli 2020 auf die Ihnen korrekt in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (ggf. verminderter Steuersatz und Betrag Umsatzsteuer).
Das Entwurfsschreiben des Bundesfinanzministeriums enthält darüber hinaus viele Regelungen für Einzelfälle (z.B. Vorgehensweise bei Anzahlungs- bzw. Abschlagsrechnungen und ggf. abrechenbaren Teilleistungen, Jahresboni, Gutscheine, etc.).
Mit den Anhängen zu dieser eMail möchten wir Ihnen hierzu eine Zusammenfassung sowie eine nützliche Checkliste zukommen lassen. Bitte kommen Sie auf uns zur Klärung Ihrer individuellen Maßnahmen zu. Wir beraten Sie gerne!