Seitenbereiche
Werden Sie Teil unseres Teams

Pflegereform 2017

/steuernews_aerzte/
Illustration

Zweites und Drittes Pflegestärkungsgesetz

Die dem ersten Pflegestärkungsgesetz 2014 folgenden Gesetzesreformpakete, das seit Januar 2016 geltende 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) sowie das zum 1.1.2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz III (PSG III), gelten als die bedeutendsten Reformen der Pflegeversicherung seit ihrer Gründung 1995. Das PSG II gewährt unter anderem Demenzkranken und weiter eingeschränkten alltagskompetenten Personen ab 2017 die gleichen Leistungen wie dauerhaft körperlich kranken Pflegebedürftigen. Mit dem PSG III erhalten die Kommunen ab 2017 neue Kompetenzen bei der Beratung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen. Zu den zentralen Änderungen zählen neue Pflegestützpunkte für Hilfesuchende.

Pflegebedürftigkeit

Im Rahmen der Pflegereform wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit völlig neu definiert. Gemäß § 14 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) ist pflegebedürftig, wer Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen unter anderem in folgenden Bereichen aufweist: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Probleme in der örtlichen und zeitlichen Orientierung), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. nächtliche Unruhe) oder in der Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung).

Pflegegrade

Die bisherigen Pflegestufen I bis III wurden zum 1.1.2017 durch 5 Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 1 ist erreicht bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Pflegegrad 2 entspricht der bisherigen Pflegestufe I und ist bereits gegeben bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Pflegegrade 3 und 4 entsprechen der bisherigen Pflegestufe II bzw. III und sind gekennzeichnet durch schwere bzw. schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Neu ist der Pflegegrad 5. Dieser ist bei schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung gegeben. Schließlich wurde ein sogenannter „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)“ eingeführt. Danach zahlen alle Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 ab 2017 einen gleichen Eigenanteil innerhalb eines Heimes. Mit dem EEE soll verhindert werden, dass eine Höherstufung zu höheren Kosten für die Pflegebedürftigen führt.

Stand: 27. Februar 2017

Bild: K.-U. Häßler - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Sitz in Aalen bieten wir einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und der gestaltenden Beratung. Profitieren Sie auch von den Möglichkeiten der digitalen Steuerberatung und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

AWT Aalener Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • Steuerberatungsgesellschaft

Kostenlos News abonnieren!

Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen per E-Mail zugesandt. Einfach Ihren Namen und E-Mail-Adresse eintragen und absenden.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Ich möchte folgende Newsletter abonnieren

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

form_error_msg_button

Sie haben Fragen?

Ihre Ansprechpartner sind jederzeit für Sie da und beraten Sie gerne in steuerlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns einfach!

Zum Kontaktformular
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.