Steuernews für Mandanten
Neue Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Treibhausgasemission und Energiewandel:
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemission bis 2020 um 40 % und bis 2050 um mindestens 80 % zu senken. Ein Teil der Einsparungen soll durch den Gebäudebereich erfolgen. Besonders ältere Bestandsimmobilien weisen ein teilweise erhebliches Einsparpotenzial für Energie und CO2-Emissionen auf.
Steueranreize:
Mit dem geplanten Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, welches im Juni 2011 in einem ersten Entwurf vorgestellt worden ist, fördert die Bundesregierung die Finanzierung solcher Sanierungsmaßnahmen durch besondere Abschreibungsmöglichkeiten.
Die geplante Förderung im Detail:
Kosten für solche Sanierungsmaßnahmen sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren mit je 1/10 der Gesamtkosten abgeschrieben werden können (neuer § 7e des Einkommensteuergesetzes). Bei vermieteten Objekten erfolgt die Abschreibung in der jeweiligen Einkunftsart Vermietung und Verpachtung. Selbstnutzer können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen. Dies sieht der neue § 10k des Einkommensteuergesetzes vor. Gefördert werden nur Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Die Förderung setzt voraus, dass durch die jeweiligen Maßnahmen der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Im Einzelnen muss das Gebäude nach Abschluss der Baumaßnahmen bestimmte Voraussetzungen im Sinne der Energieeinsparverordnung erfüllen.
Inkrafttreten:
Das Gesetz sollte ursprünglich nach dem letzten Änderungsbeschluss des Finanzausschusses (vom 29. 6. 2011) für Modernisierungsmaßnahmen gelten, die ab dem 6. Juni (Tag des Kabinettsbeschlusses) begonnen und vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Das Gesetz wurde jedoch vom Bundesrat vorerst gestoppt. Es ist mit einer Anrufung des Vermittlungsausschusses zu rechnen.
Stand: 12. Juli 2011
Artikel der Ausgabe August 2011
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