Seitenbereiche

Geringwertige Wirtschaftsgüter

/news_mandanten/
Illustration

Als geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) gelten solche abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 410,00 netto nicht übersteigen. Nicht selbstständig nutzbar ist ein Wirtschaftsgut dann, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nutzbar ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in das Betriebsvermögen in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter unterliegen auch nicht den für aktivierungspflichtige und über mehrere Jahre abzuschreibende Wirtschaftsgüter geltenden Aufzeichnungspflichten. Für geringwertige Wirtschaftsgüter ist lediglich ein besonderes laufendes Verzeichnis zu führen, wenn deren Wert € 150,00 übersteigt.

Neue Wertgrenze ab 1.1.2018

Die Wertgrenze für GwG soll ab dem 1.1.2018 ansteigen. Der Bundestag hat dem „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ am 27.4.2017 zugestimmt. Das Gesetz sieht die Anhebung des Schwellenwerts von bisher € 410,00 auf € 800,00 vor. Gleichzeitig soll die Wertgrenze für steuerliche Aufzeichnungspflichten von GwGs von bisher € 150,00 auf € 250,00 angehoben werden. Dies sieht das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz vor. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 12.5.2017 zugestimmt.

Fazit

Anschaffungen von selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Wert von mehr als € 410,00 und bis zu € 800,00 sollten nach Möglichkeit über den 1.1.2018 hinaus verschoben werden. Betragen die Anschaffungskosten für ein solches Wirtschaftsgut beispielsweise € 600,00, könnten die Aufwendungen bei Anschaffung in 2017 nur über die Nutzungsdauer von beispielsweise 3 oder auch bis zu 10 Jahren abgeschrieben werden. Bei Anschaffung nach dem 1.1.2018 ist das Wirtschaftsgut 2018 voll abzuschreiben.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: Jenny Sturm - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Sitz in Aalen bieten wir einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und der gestaltenden Beratung. Profitieren Sie auch von den Möglichkeiten der digitalen Steuerberatung und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

AWT Aalener Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • Steuerberatungsgesellschaft

Kostenlos News abonnieren!

Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen per E-Mail zugesandt. Einfach Ihren Namen und E-Mail-Adresse eintragen und absenden.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Ich möchte folgende Newsletter abonnieren

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

form_error_msg_button

Sie haben Fragen?

Ihre Ansprechpartner sind jederzeit für Sie da und beraten Sie gerne in steuerlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns einfach!

Zum Kontaktformular
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.