Seitenbereiche

Anrechnung ausländischer Quellensteuern: Was ist zu beachten?

Steuernews-TV November 2022

Anrechnung ausländischer Quellensteuern: Was ist zu beachten?

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalanleger versteuern auch ausländische Kapitalerträge im Inland. Belastet das betreffende Ausland die Erträge mit einer Quellensteuer, kommt es zu einer Doppelbesteuerung. Welche Möglichkeiten haben Steuerpflichtige? Erfahren Sie jetzt mehr dazu in Steuernews-TV.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Anrechnung ausländischer Quellensteuern: Was ist zu beachten?

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalanleger versteuern auch ausländische Kapitalerträge im Inland. Belastet das betreffende Ausland die Erträge mit einer Quellensteuer, kommt es zu einer Doppelbesteuerung.

Welche Möglichkeiten haben Steuerpflichtige?

  • Eine Doppelbesteuerung wird vermieden, in dem die inländische Abgeltungsteuer um die anrechenbare ausländische Steuer gemindert wird.
  • Bleibt per Saldo kein steuerpflichtiger Kapitalertrag und entsteht dadurch keine Abgeltungsteuer, verfallen die im Ausland gezahlten Quellensteuern.
  • Das Abgeltungssteuersystem sieht auch keine Einstellung nicht anrechenbarer Quellensteuern in den Verlustverrechnungstopf vor.
  • Eine ehegattenübergreifende Verrechnung beschränkt sich auf Konten/Depots bei einer auszahlenden Stelle, wenn dieser ein gemeinsamer Freistellungsauftrag vorliegt.
  • Anleger können jedoch immer eine Rückzahlung gezahlter Quellensteuern durch den betreffenden ausländischen Staat beantragen, und zwar in Höhe des nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf die inländische Kapitalertragsteuer anrechenbaren Teils.

Kostenlos News abonnieren!

Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen per E-Mail zugesandt. Einfach Ihren Namen und E-Mail-Adresse eintragen und absenden.

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Ich möchte folgende Newsletter abonnieren

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

form_error_msg_button

Sie haben Fragen?

Ihre Ansprechpartner sind jederzeit für Sie da und beraten Sie gerne in steuerlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns einfach!

Zum Kontaktformular
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.